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FAQ Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zu Ihrem Studium. Für konkretere Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
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Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich? | Für das Studium im BA 50% benötigen Sie: Lateinkenntnisse und zwei weitere Fremdsprachen; im BA 25% genügen zwei Fremdsprachen. Nachgewiesen werden diese Kenntnisse durch die Hochschulzugangsberechtigung oder vergleichbare Zeugnisse, in der Regel vier Jahre Schulunterricht bzw. Niveau B 1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Der Nachweis muss spätestens zum Ende des 4. Semesters erbracht werden. |
Wer ist für die Anerkennung der zwei modernen Fremdsprachen und des Latinums im Bachelor zuständig? | Hierfür ist die BA-Fachstudienberatung zuständig (PD Dr. Thordis Hennings, Prof. Dr. Marcel Krings). Als Fremdsprachenkenntnisse im Sinne der Prüfungsordnung wird z. B. das Zeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Grundstufe der Kurse am Zentralen Sprachlabor anerkannt. |
Ich habe 4 Jahre lang Unterricht in zwei modernen Fremdsprachen gehabt, diese stehen jedoch nicht auf meinem Abiturzeugnis, sondern auf einem Realschulzeugnis (o.ä.). Werden meine Fremdsprachenkenntnisse trotzdem anerkannt? | Ja. |
Ich möchte meine Übergreifenden Kompetenzen über einen Fremdsprachenkurs am Zentralen Sprachlabor erwerben. Reicht hierfür ein einsemestriger Kurs? | Ja. |
Kann ich ein Hauptfach und zwei Nebenfächer studieren? | In der Regel ist dies nicht möglich. In einem Bachelorstudiengang können entweder ein Fach zu 100% oder zwei Fächer zu 75% + 25% bzw. 50% + 50% studiert werden. |
Darf ich den Studiengang B.A. Germanistik mit dem B.A. Germanistik im Kulturvergleich kombinieren? | Alle Fächer mit 50% bzw. 75% Angebot sind in der Regel mit Germanistik kombinierbar. Eine Ausnahme sind die Studiengänge des Instituts für Deutsch als Fremdsprache (der BA-Studiengang „Germanistik im Kulturvergleich“ kann also z. B. nicht mit dem BA-Studiengang Germanistik kombiniert werden). |
Kann die Linguistik-Einführung noch im dritten Semester besucht werden? | Ja. |
Muss ich die Einführung in die Linguistik besucht haben, um mit Proseminaren der Mediävistik und Literaturwissenschaft anfangen zu können? | Nein (man kann also im zweiten Semester bereits Proseminare belegen). |
Kann ich gleichzeitig zu Veranstaltungen in Modul B 2.1 und B 2.2 bereits Hauptseminare besuchen? | Nach der neuesten Prüfungsordnung gilt, dass die Hauptseminare der Module 3.1 und 3.2 parallel zu den Proseminaren der Module 2.1 und 2.2 besucht werden können. Allerdings können Sie den Leistungsnachweis in den Hauptseminaren erst erbringen, nachdem Sie die Proseminare erfolgreich mit Leistungsnachweis abgeschlossen haben. |
Wie oft darf ich eine Vorlesungsprüfung wiederholen? | Generell können Prüfungen einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens zwei Prüfungen zulässig. Die nicht bestandene Prüfung muss spätestens im folgenden Semester wiederholt werden. |
Müssen Papierscheine zu Vorlesungen, Übergreifenden Kompetenzen etc. in heiCO nachgetragen werden? | Ja. Bitte kommen Sie zu diesem Zweck in die Sprechstunde des BA-Fachstudienberaters (Prof. Dr. Marcel Krings) oder legen Sie die entsprechenden Scheine als Kopie in das Postfach des BA-Fachstudienberaters. |
Wie vielen ECTS-Punkten entspricht ein Leistungspunkt (LP)? | ECTS-Punkte und Leistungspunkte (LPs) entsprechen einander 1:1. |
Wie erwerbe ich meine 20 Punkte in den Übergreifenden Kompetenzen? | Bitte beachten Sie die aktuelle Satzung zu den Übergreifenden Kompetenzen im Anhang des Allgemeinen Teils der BA-Prüfungsordnung. Demnach gilt: Jeweils mindestens 5 der insgesamt 20 geforderten Leistungspunkte müssen im Bereich ÜK A und im Bereich ÜK B erbracht werden. Wichtig ist vor allem, dass Sie insgesamt im 1. und 2. Hauptfach jeweils 10 ÜK-Punkte erwerben. |
Welchen Umfang sollte die Bachelor-Arbeit haben? | Es wird ein Minimum von 40 Seiten erwartet. Näheres besprechen Sie mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer. |
Wie wirken sich Feiertage, z.B. über Weihnachten, auf die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit aus? | Die Feiertage werden mitgerechnet, da es im §16,5 der PO (Allgemeiner Teil) heißt: „Die Bearbeitungszeit (gemessen von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe) beträgt 9 Wochen“ und nicht „beträgt 42 Werktage“ o.ä. Bei Kandidaten, die beispielsweise im Mai ihre BA-Arbeit verfassen, werden der 1. Mai, Christi Himmelfahrt und der Pfingstmontag ebenfalls mitgezählt. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr 1. HF Deutsche Philologie ist, Sie also über das Gemeinsame Prüfungsamt verwaltet werden: Maßgeblich sind immer die – punktuell abweichenden – Regelungen des 1. Hauptfachs. |
Ich habe festgestellt, dass die Bachelor-Arbeit im ersten Hauptfach geschrieben wird, und möchte deshalb meine Hauptfächer wechseln. Bis zu welchem Semester ist dies möglich? | Es empfiehlt sich, den Wechsel spätestens bis zum 3. Semester vorzunehmen, weil in diesem Semester bereits die Schwerpunktwahl erfolgen kann. Die BA-Arbeit wird im Schwerpunktbereich geschrieben. |
Können nicht hauptamtlich Abschlussprüfungsberechtigte als Gutachter/innen der BA-Arbeit fungieren? | Bei nicht hauptamtlich an der Universität Heidelberg beschäftigten Prüfern (z.B. vom IDS Mannheim) soll zumindest die/der Zweitgutachter/in Mitglied der Neuphilologischen Fakultät Heidelberg sein. |
Ist es möglich, bei einer Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung dieselben Themen als Prüfungsgegenstand zu behandeln? | Dies ist in das Belieben der Prüfer/innen gestellt. Das Prüfungsamt überwacht die Themenstellung nicht. |
Zu welchem Anteil gehen die Noten aus Modul 1.1 / 1.2 in die Bachelor-Endnote ein? | In der Prüfungsordnung heißt es: „Aus den ungerundeten Modulteilnoten wird eine Modulendnote entsprechend der Anzahl der Leistungspunkte ermittelt.“ |
Ist es auch im BA möglich, ein Auslandssemester zu machen? | Prinzipiell ist das möglich. Zu empfehlen ist es, das Auslandssemester auf das 5. Fachsemester zu legen. Lassen Sie sich ggf. für dieses Semester beurlauben. |
An wen wende ich mich, wenn ich ein Auslandssemester mache und meine im Ausland erworbenen Scheine anerkennen lassen will? | Für linguistische Scheine ist Dr. Sebastian Franz, für mediävistische Scheine PD Dr. Thordis Hennings und für Scheine aus dem Gebiet der Neueren Literatur Prof. Dr. Marcel Krings zuständig. |