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Germanistisches Seminar Personaldokumente
Im Folgenden finden Sie Hinweise und wichtige Personaldokumente für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung (Carmen Brenndörfer).
Hinweise
Hinweise für Dozent:innen
Bitte stellen Sie unbedingt Folgendes sicher:
- Auf dem ausgefüllten Antragsformular muss die E-Mail-Adresse der Hilfskraft für Rückfragen vermerkt sein, ebenso Ihr eigener Name und Dienstgrad (Dozent) und die zu belastende Kostenstelle (bei aversalen Mitteln) oder der Personalauftrag (bei Drittmitteln und Qualitätssicherungsmitteln).
- Die jeweils aktuellen Vergütungssätze (siehe Absatz darunter) sind zu berücksichtigen. Zur Berechnung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel muss jeweils die Pauschale für Sozialabgaben dazu gerechnet werden bzw. der Bruttostundenlohn berücksichtigt werden (bei Bedarf zu erfragen bei Frau Brenndörfer).
Hinweise für die Einstellung von Hilfskräften
- Der Einstellungsantrag (Formular 1.) muss in Original und in Kopie (nur vom Antrag) eingereicht werden.
- Zur Weiterbeschäftigung (keine längere Unterbrechung als 3 Monate und keine relevante Änderung der Personalangaben) muss das unter 3. aufgeführte Formular zusätzlich zum Antrag eingereicht werden.
- Zur (Neu-)Einstellung müssen die unter 4. und 5. aufgeführten Formulare zusätzlich zum Antrag eingereicht werden.
Ebenso wird bei einer längeren Unterbrechung verfahren; dabei wird in der Regel auch erneut eine Vereidigung vorgenommen. - Weitere Unterlagen, die eingereicht werden müssen (und für Sie zutreffen), entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (unten).
Einzureichende Formulare
Formulare
- Antrag auf Einstellung/Weiterbeschäftigung einer geprüften/ungeprüften wiss. Hilfskraft
- Vorbeschäftigungszeiten (Personal 04.2016) (NUR bei Neueinstellung von geprüften Hilfskräften einzureichen)
- Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung: Muss bei jeder Weiterbeschäftigung eingereicht werden. Bitte hier die LBV-Personalnummer eintragen (LBV 42101v – 10/18)!
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge (LBV 42101 – 10/18)
- Erklärung zur Sozialversicherung (LVB 42101s – 10/18)
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung (LBV 45201 – 01/15) optional, siehe auch unter 7
- Erklärung des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung (LBV 45202 – 01/15)
- Ausscheiden einer geprüften / ungeprüften Wissenschaftlichen Hilfskraft
Weitere Hinweise
- Arbeitszeit: Die aktuell zulässige monatliche Arbeitszeit beträgt mindestens 5 Stunden und maximal 85 Stunden. Es können nur volle Stunden beantragt werden. Die erbrachte Arbeitszeit muss über das Arbeitszeitblatt zur Erfassung der Arbeitsstunden von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften nachgewiesen werden.
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt in der Regel 3-4 Wochen.
- Beschäftigungsdauer: Die Beschäftigung von studentischen/ungeprüften und wissenschaftlichen/geprüften Hilfskräften ist jeweils bis zur Dauer von 6 Jahren zulässig. (Die Zeiten vor und nach einer BA-Prüfung werden kumuliert als ungeprüft angerechnet.)
- Formulare/Hinweise: Das Formular LBV 45201 „Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung“ muss nicht zwingend ausgefüllt werden. Die Befreiung ist optional. Wenn nicht erwünscht, wird das Formular nicht – oder unausgefüllt den rückerbetenen Dokumenten beigefügt.